kaufmännisch
bestandstechnisch
rechtlich organisatorisch
finanz- und
vermögensrechtlich
allgemein
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte meinem Verwaltervertrag,
den Sie bei Interesse gerne anfordern
können
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- den baulichen Zustand einer Anlage (mit allen Einrichtungen)
kontinuierlich zu überwachen
- gesetzlich vorgeschriebene Wartungen und Prüfungen durchführen
zu lassen
- Reparaturnotwendigkeiten festzustellen
- alle Eigentümer über die Feststellungen zu informieren
und Entscheidungen der Gemeinschaft organisatorisch vorzubereiten
und - empfehlend - herbeiführen zu lassen
- eigenständig im Eil- oder Notfall zu handeln (insbesondere
Gefahrenquellen beseitigen zu lassen, die von gemeinschaftlichen
Grundstücks- und Bauwerksteilen, Anlagen und Einrichtungen
ausgehen)
- Sanierungsaufträge einschließlich deren Finanzierung
ordnungsgemäß zu planen
- Beschlussentscheidungen durchzuführen, Leistungen vergeben
- Werkleistungen zu überwachen und/oder abzunehmen, ggf.
unter Zuhilfenahme eines Fachmannes
- Rechnungen zu prüfen und auszugleichen
- den Eigentümern Abschlussbericht zu geben und verauslagte
Kosten korrekt abzurechnen
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