Wohnungsmanager

kaufmännisch

bestandstechnisch

rechtlich – organisatorisch

finanz- und
vermögensrechtlich


allgemein








Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte meinem Verwaltervertrag, den Sie bei Interesse gerne anfordern können

  1. den baulichen Zustand einer Anlage (mit allen Einrichtungen) kontinuierlich zu überwachen

  2. gesetzlich vorgeschriebene Wartungen und Prüfungen durchführen zu lassen

  3. Reparaturnotwendigkeiten festzustellen

  4. alle Eigentümer über die Feststellungen zu informieren und Entscheidungen der Gemeinschaft organisatorisch vorzubereiten und - empfehlend - herbeiführen zu lassen

  5. eigenständig im Eil- oder Notfall zu handeln (insbesondere Gefahrenquellen beseitigen zu lassen, die von gemeinschaftlichen Grundstücks- und Bauwerksteilen, Anlagen und Einrichtungen ausgehen)

  6. Sanierungsaufträge einschließlich deren Finanzierung ordnungsgemäß zu planen

  7. Beschlussentscheidungen durchzuführen, Leistungen vergeben

  8. Werkleistungen zu überwachen und/oder abzunehmen, ggf. unter Zuhilfenahme eines Fachmannes

  9. Rechnungen zu prüfen und auszugleichen

  10. den Eigentümern Abschlussbericht zu geben und verauslagte Kosten korrekt abzurechnen
letzte Aktualisierung: 07.2018 © Hausverwaltung Feuchter