kaufmännisch
bestandstechnisch
rechtlich organisatorisch
finanz- und
vermögensrechtlich
allgemein
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte meinem Verwaltervertrag,
den Sie bei Interesse gerne anfordern
können
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- Verwalten gemeinschaftlicher Gelder
- Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und
Abrechnungsergebnisse
- alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen,
die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
zusammenhängen
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl.
Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt-
und Einzel- Wirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum
- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs-
und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen
- Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß
geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für
jede Eigentümergemeinschaft
- Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
- Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs,
Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte
Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten
Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung
- Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen
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