Wohnungsmanager

kaufmännisch

bestandstechnisch

rechtlich – organisatorisch

finanz- und
vermögensrechtlich


allgemein









Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte meinem Verwaltervertrag, den Sie bei Interesse gerne anfordern können

  1. Verwalten gemeinschaftlicher Gelder
  2. Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
  3. alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen
  4. Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschl. Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzel- Wirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum
  5. Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparatur-Rechnungen, Hauswart- und Münzgeldkassen
  6. Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft
  7. Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  8. Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung
  9. Errechnen und Anfordern von Sonderumlagen

letzte Aktualisierung: 07.2018 © Hausverwaltung Feuchter